Ihre EÜR als Creator — Plattform-Einnahmen, Marken und Barter-Deals an einem Ort

Für Content Creator in Deutschland, auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Auszahlungen von Plattformen, Honorare von Marken und erhaltene Produkte aus Barter-Deals werden laufend erfasst, Ausgaben mit Beleg zugeordnet, und am Jahresende steht die Einnahmenüberschussrechnung bereit.

Das brauche ich

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Was Sie bekommen

Einnahmen erfassenAuszahlungen von Plattformen und Honorare von Marken, mit Datum und Quelle.
Das brauche ich
Barter-DealsErhaltene Produkte und Leistungen mit ihrem Wert als Einnahme erfasst.
Das brauche ich
Ausgaben mit BelegTechnik, Software und Reisen mit Foto des Belegs zugeordnet.
Das brauche ich
Fertige EÜRDie Einnahmenüberschussrechnung zum Jahresende, bereit für ELSTER.
Das brauche ich

Beispiel (fiktive Daten)

Creatorin mit 40.000 Followern, Kleinunternehmerin. Im Jahr kommen Auszahlungen von zwei Plattformen, acht bezahlte Kooperationen und zwölf Produktpakete von Marken. Jede Kooperation wird mit Betrag oder Warenwert erfasst, Belege für Kamera und Software fotografiert, und im Januar ist die EÜR fertig für die Steuererklärung.

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So funktioniert es

Wer als Content Creator Geld verdient, hat oft mehr Einnahmequellen als gedacht: Auszahlungen von Plattformen, Honorare für Kooperationen mit Marken, Provisionen aus Affiliate-Links und Produkte, die Marken im Tausch gegen einen Beitrag schicken. Für die Steuer zählt all das, auch der Wert der erhaltenen Produkte aus Barter-Deals.

Wer den Gewinn nicht über eine Bilanz ermittelt, erstellt eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und reicht sie mit der Steuererklärung über ELSTER ein. Für viele Creator ist das die erste eigene Buchhaltung, und sie wird oft erst im Frühjahr begonnen, wenn Auszahlungen, Rechnungen und Produktpakete eines ganzen Jahres zusammengesucht werden müssen.

Die Software sammelt das laufend. Auszahlungen der Plattformen und Zahlungen von Marken werden mit Datum, Betrag und Quelle erfasst; wer möchte, verbindet das Bankkonto, damit Zahlungseingänge vorgeschlagen werden. Jede Einnahme bekommt eine Kategorie, damit am Ende klar ist, woher das Geld kam.

Barter-Deals werden wie Einnahmen behandelt: Sie erfassen das Produkt oder die Leistung, die Marke und den Wert, und optional ein Foto. So fehlt am Jahresende kein Produktpaket, und der Wert steht mit dem Datum in der Übersicht.

Ausgaben, die mit dem Creator-Geschäft zusammenhängen — Kamera, Mikrofon, Software-Abos, Reisen zu Drehs —, werden mit einem Foto des Belegs zugeordnet. Die Software zeigt, welche Ausgaben noch keinen Beleg haben, damit nichts verloren geht.

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG zeigt die Software, wie nah der Umsatz an der Kleinunternehmergrenze liegt, damit ein Wechsel zur Regelbesteuerung nicht überraschend kommt. Rechnungen an Marken lassen sich mit dem passenden Hinweis zur Kleinunternehmerregelung erstellen.

Am Jahresende steht die Einnahmenüberschussrechnung bereit: Einnahmen und Ausgaben nach Kategorien, der Gewinn und die Werte für die Anlage EÜR. Sie übertragen die Werte in ELSTER oder geben die Übersicht Ihrer Steuerberatung.

Viele Creator arbeiten mit Agenturen oder Managements, die Kooperationen vermitteln und einen Anteil einbehalten. Die Software erfasst in solchen Fällen den vollen Betrag der Kooperation und die Provision der Agentur getrennt, damit Einnahmen und Ausgaben in der EÜR stimmen und der Abgleich mit den Abrechnungen der Agentur einfach bleibt.

Auch Einnahmen aus dem Ausland lassen sich erfassen, etwa von Plattformen mit Sitz in Irland oder den USA oder von Marken aus anderen Ländern. Die Software merkt sich Währung und Datum, rechnet in Euro um und zeigt, bei welchen Zahlungen ein Hinweis zur Umsatzsteuer im Ausland wichtig sein kann, damit Sie das mit Ihrer Steuerberatung klären können.

Über das Jahr sehen Sie, welche Kooperationen und Plattformen wirklich etwas bringen und wie viel Sie für Steuern zurücklegen sollten. Die Übersicht ist auf dem Handy jederzeit abrufbar.

Der Einstieg dauert einen Abend: Konten und Plattformen eintragen, die Kooperationen des laufenden Jahres nachtragen und die ersten Belege fotografieren. Die Software läuft im Browser und auf dem Handy.

Die Software ist für Content Creator, Influencer und Streamer in Deutschland gedacht. Sie ist in Vorbereitung: Wir prüfen zuerst, ob Creator sie brauchen. Sie ist keine Steuerberatung; für die Steuererklärung bleiben Sie verantwortlich.

Häufige Fragen

Muss ich Produkte aus Barter-Deals versteuern?

Erhaltene Produkte und Leistungen gelten als Einnahmen; die Software erfasst sie mit ihrem Wert.

Was ist eine EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, mit der viele Selbständige ihren Gewinn ermitteln und über ELSTER einreichen.

Bin ich als Kleinunternehmer auch betroffen?

Ja, auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG erstellen eine EÜR; die Software zeigt zudem den Abstand zur Umsatzgrenze.

Ist das Steuerberatung?

Nein. Die Software erfasst und bereitet auf; für die Steuererklärung bleiben Sie verantwortlich.

Kann ich sie schon nutzen?

Noch nicht. Die Software ist in Vorbereitung, und wir prüfen, ob Creator sie brauchen.

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